Petition der Bürgerinitiative A 45 - Sperrung der Rahmedetalbrücke
U 39 durch das Stadtgebiet Lüdenscheid geführt.
Dies bedeutet für die Stadt Lüdenscheid, aber auch für die gesamte Region, insbesondere für
das Volmetal an der B 54
1. psychische und physische Belastung durch Feinstaub und Dauerlärm
2. Störung der Nachtruhe
3. Dauer-Stau im Stadtgebiet und folglich
3.1. Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer (besonders an den Schulwegen)
3.2. Probleme bei Einsätzen der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes
3.3. erhebliche Verlängerung der Fahrten zum Arbeitsplatz
3.4. fehlende Planbarkeit bzw. Verlässlichkeit bei beruflichen und/ oder privaten
Terminen
3.5. Verlust von Kundschaft für Geschäfte und Restaurants durch direkte Lage an den
Umleitungsstrecken und damit Existenzbedrohung
3.6. Abwanderung von Fachkräften bei Schulen, Krankenhäusern, Pflegediensten, Firmen
3.7. Umsatzverluste im Einzelhandel
4. Verfall der Infrastruktur
5. Verdreckung der Stadt und der Grundstücke durch Staub und weggeworfenen Müll des
durchfahrenden Verkehrs
6. Zerstörung der Straßen
Zum Schutz von Menschen, Umwelt und Wirtschaft fordern wir daher:
1. weitläufige Umleitung des Durchgangverkehrs über die A 1 (ab Westhofener Kreuz) bzw.
über die A 4 (ab Kreuz Olpe)
2. Nachtfahrverbot für LKW
3. Kontrolle des Durchgangsverkehrs durch Brückenwächter und/ oder Kontrollstationen an
den Autobahnausfahrten Lüdenscheid-Nord, Lüdenscheid und Lüdenscheid-Süd
(Anlieferer und Werksverkehr können sich über Lieferpapiere legitimieren, nicht
berechtigte Fahrzeuge werden über den Kreisverkehr an den Ausfahrten direkt wieder
auf die Autobahn geleitet).
Die von Straßen.NRW angedachte Entlastung der Stadt Lüdenscheid durch die B 54 kann
nicht akzeptiert werden. Die B 54 ist bereits jetzt überlastet. Eine zusätzliche
Verkehrsbelastung im engen Volmetal ist den dort lebenden Menschen nicht zuzumuten.
4. Lärm- und Feinstaubmessungen an allen Umleitungsstrecken
5. Durchführung einer begleitenden Gesundheits-Studie
6. Gesetzesänderung für ein beschleunigtes Bauverfahren der Brücke. 5 Jahre Bauzeit
können nicht akzeptiert werden.
7. Ausschöpfung der finanziellen und personellen Ressourcen für ein schnelleres
Bauverfahren.
8. Vorlage eines Zeitplans und Transparenz bei Planänderungen (Verzögerungen oder
Beschleunigungen)
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In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Fassung vom 08.
November 2021, Absatz 11, 76 IV. (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie) steht: „Sind Sperrungen der Autobahn nicht zu vermeiden, ist
der Verkehr vorrangig innerhalb des Autobahnnetzes umzuleiten. Ist dies nicht vollständig
möglich, soll zumindest der weiträumige Verkehr über geeignete andere Autobahnen
umgeleitet werden………. Die Umleitung ist sorgfältig und unter Berücksichtigung der zu
erwartenden Verkehrsmengen zu planen.“
Wie vom Aktionsbündnis „Märkisches Südwestfalen“ aufgeführt, sind in den letzten sechs
Monaten ca. 800.000 LKW und ca. 2.000.000 PKW durch Lüdenscheid gefahren. Nimmt man
das Volmetal hinzu, wird diese Zahl noch weit höher liegen.
Diese Zahlen beweisen, dass die vom Bundesministerium herausgegebene Verwaltungs-
vorschrift bisher nicht in vollem Umfang angewendet worden ist.
Des Weiteren stützen wir uns auf Artikel 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Durch die psychischen und physischen Belastungen, die durch den Verkehr nach der
Sperrung der Brücke entstanden sind, wird dieses Grundrecht verletzt.
Die vom Aktionsbündnis „Märkisches Südwestfalen“ errechneten zusätzlichen 3.600 Tonnen
C0 , die die PKW und LKW seit der Sperrung ausgestoßen haben, sprechen für sich.
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Der Bund ist nach Art. 90 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes Eigentümer und Verwalter der
Bundesautobahnen. Er ist in der Verantwortung, die Menschen, die Umwelt und die
Wirtschaft unserer Region zu schützen.
Schnellere Verfahren sind möglich. Dies zeigen die angeführten Beispiele vom Aktions-
bündnis „Märkisches Südwestfalen“
➢ Hochwasserkatastrophe vom Sommer 2021 (Wiederherstellung von Brücken)
➢ beschleunigter Bau von Flüssig-Terminals an der Nordseeküste
➢ die Tesla-Fabrik in Brandenburg
➢ die Intel-Chip-Produktionsstätte im Raum Magdeburg
Fazit:
Kurzfristiges Ziel muss es sein, den Durchgangsverkehr auf den Autobahnen zu lassen. Nur so
können die Menschen, die Umwelt und die Wirtschaft unserer Region geschützt werden.
Langfristiges Ziel ist es, den Brückenbau zu beschleunigen, um die Bauzeit von 5 Jahren zu
reduzieren.
Erstellt von:
Bürgerinitiative A 45
Lüdenscheid, den 07.06.2022